Mashup, Cutup, Remix, Edit & Share vs. Urheberrecht

Mashup, Cutup, Remix – ausgewählte Sound- und Videoschnipsel (cut) werden aus bereits vorhandenen Produktionen entnommen und neu zusammengemischt (mash/mix). Umfangreiches Material bietet das Internet mit YouTube, SoundCloud, Vimeo und Co.. Anschließend werden die Mashups auf diesen Plattformen wieder hochgeladen, verlinkt, verschickt, geteilt und eingebettet. Eigentlich ist aber schon das Anzeigen eines Videos, das Urheberrechte verletzt, nach deutschem Gesetz strafbar. Wen kümmert`s?

Man sollte meinen, es sei ein gröberer Verstoß, seine Lieblingsstellen aus Tarantinos Pulp Fiction zu einem fetten Musik-Clip zusammenzustellen, aber auch hier wird in der Regel darüber hinweggesehen. Pogo, der Produzent dieses Pulp-Fiction-Clips (es gibt unzählige andere) wird kurzer Hand von Firmen wie Pixar, Google oder Microsoft engagiert. Die Industrie macht sich das kreative Potential zu nutze und verzichtet auf Strafverfolgung. Der Netzgemeinde gefällt das Video jedenfalls: 1.555.583 Aufrufe.

Mashups aus bereits veröffentlichtem Film- und Sound-Material haben einen ganz eigenen künstlerischen Wert und sind damit ebenso schützenswert wie die verwendeten Originale. Keine Frage, Kutiman schafft Außergewöhnliches, und wer will es ihm verübeln? Im Gegenteil, es ist eine Ehre mit einem YouTube-Video in einem seiner Mashups zu landen.

Mashup: Gelobt sei die Kopie

Die Kulturtechnik des Kopierens hat Tradition: Aus der bildenden Kunst kennen wir die ästhetische Strategie der Collage. Später folgen die Mixtapes, die Nick Hornby in seinem Roman High Fidelity so treffend zu würdigen weiß. Und schließlich vermengt das Grey Album von Danger Mouse das White Album der Beatles mit dem Black Album des Rappers Jay-Z. Es verbreitet sich in kürzester Zeit massenhaft.

Zu den grundlegenden Eigenschaften des Digitalen gehört seine verlustfreie Reproduzierbarkeit und Weiterverarbeitung. Kopie und Original sind identisch. Nicht immer entstehen aber Werke überragender Qualität. Dirk von Gehlen stellt drei Kriterien für eine lobenswerte Kopie auf:

Wenn erstens die Quellen und Bezüge offengelegt und nicht verschleiert werden, wenn zweitens das Zitat in einen neuen Kontext gestellt oder in seiner Form verändert wird und wenn drittens – und das ist das wichtigste Kriterium – durch die Kopie ein neues Werk geschaffen wird.(Dirk von Gehlen, S. 22)

Sind diese drei Kriterien erfüllt, haben die Urheber in der Regel keine Probleme mit der Verwendung. Die Rechtslage bleibt aber ebenso grau wie das Bastard-Album von Danger Mouse, denn Verlage, Urheber und Produzenten entscheiden selbst, ob Sie die Verwendung ihrer Werke unterstützen, ablehnen oder schlicht nicht beachten. Creative Commons bieten hier einen Ausweg, denn hier ist auch für jeden Nicht-Juristen klar, wie, wo und ob ein Werk weiterverwendet werden darf. Flickr, Soundcloud, Youtube und co. bieten diese Lizenzen schon beim Upload an und lassen die Suche bei Bedarf auf Werke mit Creative-Commons-Lizenz einschränken. Die GEMA lässt Ihren Künstler zwar nicht die Freiheit, ausgewählte Werke alternativ zu verwerten, aber auch hier entsteht mit der C3S – Cultural Commons Collecting Society gegenwärtig eine echte Alternative. Weitermachen: Remix, Mashup, Cutup, Edit & Share!

Etwas Übersicht in der Urheberrechtsdebatte schafft der kürzlich auf der Website der Zeit erschienene Glossar zum Thema. Außerdem empfehle ich die Seite irights.info. Wer die C3S unterstützen möchte, kann hier beitreten!